Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall sinnvoll. Eine solche Versicherung schützt den Hundehalter von den finanziellen Folgen, die durch das Verhalten des Hundes entstehen können.

Grundsätzlich ist jeder Hundehalter für sein Tier voll haftbar. Das bedeutet konkret: Entsteht durch das Verhalten des Hundes ein Schaden, so muss der Hundehalter diesen aus eigener Tasche begleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden handelt. Während Sachschäden sich finanziell oft noch in Grenzen halten, können Personen- und Vermögensschäden durchaus viele Tausend Euro oder gar mehr kosten. Wer hier nicht entsprechend abgesichert ist, könnte sogar vollständig ruiniert werden.

Das Ganze lässt sich am einfachsten an einem Beispiel erklären:

Ein Hundebesitzer geht mit seinem Tier in der Nähe einer Landstraße spazieren und lässt den Hund von der Leine. In einem unachtsamen Moment des Hundebesitzers läuft das Tier auf die Straße und dann direkt vor ein Auto, das anschließend bremsen muss und mit einem entgegenkommenden Auto zusammenstößt. Der Unfall wurde also zweifelsfrei durch das Verhalten des Hundes ausgelöst, wodurch der Hundehalter für den Schaden haftbar ist. In diesem Fall kommt eventuell nicht nur der Sachschaden der beiden Fahrzeuge auf den Halter zu, sondern auch die entstandenen Personenschäden. Dabei kann sich jeder denken, wie hoch die Schadenssumme in einem solchen Fall ausfallen kann.

An diesem Beispiel erkennt man die Wichtigkeit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich muss jeder Hund mit einer eigenen Police abgesichert werden, bei Würfen sind die Welpen bis zu einer gewissen Zeit mitversichert. Je nach Versicherungsgesellschaft kann diese Zeit zwischen wenigen Monaten und einem ganzen Jahr liegen. Sie sollten also genau über die jeweiligen Vertragsbedingungen Bescheid wissen, damit Sie als Züchter rechtzeitig jeden Welpen einzeln versichern können.

Wie bei vielen anderen Versicherungsformen auch, kann die Hundehalter-Haftpflichtversicherung recht individuell an die Bedürfnisse des Hundehalters angepasst werden. So lässt sich beispielsweise eine Selbstbeteiligung festlegen, durch die die Versicherungsbeiträge entsprechend sinken. Außerdem offerieren viele Versicherungsgesellschaften inzwischen Pakete aus mehreren Hundeversicherungen, in denen neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung beispielsweise auch noch eine Hundekrankenversicherung enthalten ist. Ob ein solches Paket wirklich Sinn macht, muss allerdings im individuellen Einzelfall entschieden werden.






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